Gesetzesänderung in Hessen

Änderung im Hessischen Brand- und Katatrophenschutzgesetz (HBKG)

Im vorliegenden Gesetzentwurf sind folgende Änderungen der §§ 60 (Kostenpflicht) und 61 (Kostenersatz der Feuerwehren) vorgesehen:

 

Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine zentrale Leitstelle einschließlich einer Brandmeldeempfangszentrale zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen einzurichten und zu betreiben haben, soll die Refinanzierung der mit dem Betrieb einer Brandmeldeempfangszentrale entstehenden Kosten ermöglicht werden. 

 

Es ist vorgesehen eine Kostenpflicht des Leistungserbringers im Rettungsdienst, wenn sich dieser zur Erfüllung seines Auftrags auf dem Gebiet des Rettungsdienstes oder im Bereich des Krankentransports der Unterstützung der Feuerwehr bedient.

 

Auf Grund dieser vorgesehenen Gesetzesänderungen verschiebt sich auch die weitere Arbeit am Satzungsmuster Feuerwehrgebührensatzung des Hessischen  Städte- und Gemeindebundes, des Hessischen Städtetages und des Landesfeuerwehrverbandes Hessen für die Freiwilligen Feuerwehren.

 

Sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt bzw. ein neues Satzungsmuster vorliegt, geben wir Ihnen gern Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Aktualisierung der Kalkulation der Feuerwehrgebühren und der Anpassung Ihrer Feuerwehrgebührensatzung an das Satzungsmuster!

Friedhofsgebühren

 

Aufgrund der rasanten Entwicklung auf dem Gebiet der Grabarten und der Grabgestaltung sowie der Wünsche vieler Bürger auf diesem Gebiet die Angebotsvielfalt zu erhöhen und auch über die Frage von Ruhezeiten neu nachzudenken sind die Kommunen zunehmend zum Handeln gefordert.

 

Wir möchten Sie gern zu Fragen der Gebührenanpassung an diese Wünsche und bei den entsprechenden Gebührenkalkulationen unterstützen. 

 

Abfallgebühren

 

Mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung der Bioabfallentsorgung und in diesem Zusammenhang der Einführung von Bioabfallgebühren ergeben sich neue Anforderungen an die Kalkulation von Abfallgebühren und an die satzungsrechtliche Umsetzung dieser neuen Entsorgungsform.

 

Wir möchten Sie gern bei der Umsetzung dieser Aufgabe unterstützen!