Stuttgarter Verwaltungsgericht, Az.: 2K 2005/18

Globalberechnungen - Aktuelles Urteil zum Prognosezeitraum

Ich möchte Sie über folgende aktuelle Rechtsprechung informieren! 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit seiner Entscheidung vom 17.03.2020, Az.: 2K 2005/18 grundsätzlich zum Prognosezeitraum einer Globalberechnung und den Auswirkungen des Ablaufs Stellungbezogen.

Da die Anforderungen an eine Globalberechnung in allen Bundesländern ähnlich geregelt sind, hat dieses Urteil, auch über Baden-Württemberg hinaus, Bedeutung!

Das VG Stuttgart hat in seinem Urteil folgende Kernaussage getroffen:

„Ist der Prognosezeitraum einer Globalberechnung, welcher einer Beitragssatzung zugrunde liegt, abgelaufen und wird diese Berechnung nicht zeitnah fortgeschrieben, so führt dies zur Ungültigkeit der Satzung.“

Unter zeitnah ist dabei, entsprechend der Aussagen des Gerichts, das Jahr nach Ablauf des alten Prognosezeitraumes zu verstehen.

Sollte das bei Ihnen zutreffen, stehe ich für Fragen zur weiteren Verfahrensweise gern zur Verfügung.